Gute Nachrichten für das Ehrenamt in Nordrhein-Westfalen:
Ab 2026 übernimmt das Land NRW die GEMA-Gebühren für bestimmte nicht-kommerzielle Vereinsveranstaltungen. Damit sollen gemeinnützige Vereine und ehrenamtliche Organisationen finanziell und organisatorisch spürbar entlastet werden.
📌 Hintergrund der Entscheidung
Bislang mussten Vereine für jede öffentliche Veranstaltung mit Musik – etwa Dorffeste, Schützenfeste oder Weihnachtsmärkte – eigenständig GEMA-Gebühren zahlen. Künftig soll ein Rahmenvertrag zwischen dem Land NRW und der GEMA dafür sorgen, dass diese Kosten vom Land getragen werden.
Die dafür notwendigen Mittel sind bereits im Landeshaushalt 2026 eingeplant.
Bemerkenswert: Noch 2024 war ein entsprechender Vorstoß im Landtag abgelehnt worden. Inzwischen haben CDU und Grüne selbst einen Antrag eingebracht, der nun beschlossen wurde – auch vor dem Hintergrund positiver Erfahrungen aus anderen Bundesländern.
🏛️ Politische Einordnung
Die Maßnahme wird parteienübergreifend begrüßt.
Die SPD verweist darauf, dass sie die Übernahme der GEMA-Kosten schon früh gefordert hatte. Vertreter aller Parteien sehen darin ein klares Signal zur Stärkung des Ehrenamts und zum Abbau von Bürokratie.
Auch die Landesregierung betont, dass insbesondere Brauchtums-, Kultur- und Schützenvereine von der Regelung profitieren sollen, damit Tradition und Gemeinschaft nicht an finanziellen Hürden scheitern.
💶 Was bedeutet das finanziell?
Für Vereine entfällt künftig ein Kostenpunkt, der bisher oft mehrere hundert Euro pro Jahr ausmachte.
Übernommen werden die GEMA-Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen pro Verein und Jahr (unter bestimmten Voraussetzungen).
Für das Land entstehen dadurch überschaubare Kosten. Andere Bundesländer zeigen, dass solche Modelle mit jährlichen Beträgen zwischen 400.000 € und 1 Mio. € umgesetzt werden. Im Verhältnis zum NRW-Gesamthaushalt gelten diese Ausgaben als gering.
Wichtig: Die GEMA-Gebühren werden weiterhin gezahlt – nur eben vom Land, sodass Künstlerinnen und Künstler weiterhin vergütet werden.
🛠️ Praktische Erleichterungen für Vereine
Neben der finanziellen Entlastung bringt die Regelung auch weniger Bürokratie:
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Keine individuelle Gebührenberechnung mehr
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Keine Zahlung durch den Verein
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Veranstaltungen müssen lediglich online bei der GEMA angemeldet werden
Setlisten bei Live-Musik bleiben erforderlich, dienen aber nur der Abrechnung zwischen Land und GEMA. Insgesamt sinkt der Verwaltungsaufwand deutlich.
Viele Vereine erwarten, künftig mehr Veranstaltungen durchführen zu können oder bestehende Feste musikalisch aufzuwerten.
📋 Voraussetzungen für die Gebührenübernahme
Damit eine Veranstaltung unter die Regelung fällt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
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Veranstalter: Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen mit überwiegend ehrenamtlicher Struktur und Sitz in NRW
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Kein Eintritt: Spenden und Einnahmen zur Kostendeckung sind erlaubt
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Maximal vier Veranstaltungen pro Jahr
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Maximale Veranstaltungsfläche: 500 m²
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Musik darf nicht Hauptzweck der Veranstaltung sein (keine Konzerte oder Festivals)
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Pflicht zur Anmeldung über das GEMA-Onlineportal
Veranstaltungen mit bestehendem GEMA-Rahmenvertrag (z. B. über Dachverbände) werden weiterhin darüber abgerechnet.
🔍 Kritik und offene Fragen
Trotz der überwiegend positiven Resonanz gibt es auch kritische Stimmen:
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Vereine mit Eintrittspflicht profitieren nicht
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Regelmäßige Musikangebote (z. B. wöchentliche Treffs) sind ausgeschlossen
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Die Begrenzung auf vier Veranstaltungen wird teils als zu eng gesehen
Auch wird diskutiert, ob langfristig günstigere GEMA-Tarife für gemeinnützige Zwecke sinnvoller wären. Die Landesregierung verweist darauf, dass Tariffragen nicht in ihrer Hand liegen und der Pauschalvertrag eine schnelle, praktikable Lösung darstellt.
✅ Fazit
Die Übernahme der GEMA-Gebühren ist ein klarer Schritt zur Stärkung des Ehrenamts in NRW. Sie entlastet Vereine finanziell, reduziert Bürokratie und erleichtert die Organisation lokaler Feste und Veranstaltungen.
Auch wenn das Modell Grenzen hat, gilt es insgesamt als wichtige Unterstützung für Kultur, Brauchtum und Gemeinschaftsleben. Das Land NRW hat angekündigt, die Nutzung der Regelung zu beobachten und bei Bedarf nachzusteuern.
Ein Schritt in die richtige Richtung – besonders für all jene, die mit viel Engagement Veranstaltungen für andere auf die Beine stellen.
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